IGeL-LEISTUNGEN
Was bedeutet Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
IGeL sind ärztliche Leistungen …
die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden und daher von den Versicherten selbst bezahlt werden müssen.
Auch für Privatversicherte gilt: Leistungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, darf die Ärztin / der Arzt nur abrechnen, wenn die Patientin / der Patient ihnen ausdrücklich zustimmt. Das ist in §1 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgeschrieben.
Als Kassenarztpraxis erfüllen wir den gesetzlichen Versorgungsauftrag nach § 12 Sozialgesetzbuch V
„ Kassenleistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“
Quelle: KVN – Kassenärztliche Vereinigung Niedersachen
- Aufbauspritzen
- Schmerztherapie - Magnetfeldtherapie
- Kinesiologisch-Reflektorisches Tapen
- Atteste, Gutachten
- Führerscheinuntersuchungen KII ab 55 Jahre
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